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Die neue Energiesparverordnung 2009 (EnEV)

Neue Regeln für Neubau, Sanierung und Bestand

Am 1. Oktober 2009 trat die geänderte Energiesparverordnung 2009 (EnEV) in Kraft. Jetzt werden die Anforderungen an Energieeffizienz von Gebäuden verschärft. Ziel dabei ist es natürlich, den Klimaschutz in Deutschland zu verbessern.

Sind Sie betroffen? Und falls ja: Wie teuer werden die Baumaßnahmen ausfallen? Wir beraten und informieren Sie kompetent zu Ihrem Bau- oder Renovierungsvorhaben.

Welche Anforderungen muss ein Gebäude nach EnEV 09 erfüllen?

Beispielgebäude nach EnEV 09

Änderungen für den Neubau

Bei Neubauten wird immer die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes betrachtet.Bauherren können daher selbst entscheiden, ob sie die Anforderungen z.B. durch bessere Fenster, eine dickere Dämmung oder durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder auf anderem Wege erreichen wollen.Für Neubauten bedeuten die Anforderungen der EnEV 2009 in der Regel keinen oder nur einen geringen Mehraufwand, da die benötigten Bauteilqualitäten längst dem Stand der Technik entsprechen und auf dem Markt den Standard darstellen.

Änderungen für die Sanierung

Auch die energetischen Anforderungen bei der Sanierung von Gebäuden werden durch die neue EnEV um 30 Prozent erhöht. Die Anforderungen gelten für die Komplettsanierung von Gebäuden. Aber auch wer nur einzelne Bauteile verändert, muss sich an neue Vorgaben halten. So muss z.B. die Dämmung von Außenwänden und Dach ca. 4cm stärker sein als bisher.

Änderungen für den Haus- und Wohnungsbestand

Auf die Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden kommen
eine Reihe von neuen Nachrüstverpflichtungen zu:

  • Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
  • Die obersten nicht begehbaren aber zugänglichen Geschossdecken (z.B. Spitzboden) müssen abhängig vom Bodenaufbau in Zukunft stärker gedämmt sein als bisher. (z.B. 14 cm Dämmung, WLG 040)
  • Mit Ausnahmen müssen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden.