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Die Fördermöglichkeiten für Neubau einer Immobilie oder für Modernisierungsmassnahmen sind vielfältig. Bei unseren Projekten haben wir damit fundierte Erfahrungen gesammelt und beraten Sie gerne. Grundsätzlich stehen Fördermittel des Bundes, sowie der einzelnen Bundesländer zur Verfügung. Ausserdem können Sie zinsverbilligte Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beziehen.
Grundsätzlich gilt, dass die Fördermittel bereits vor den Bau- oder Modernisierungsmassnahmen beantragt werden müssen. Eine Ausnahme ist die Eigenheimförderung, die erst nach Fertigstellung oder Bezug der Immobilie beantragt wird. Sprechen Sie daher rechtzeitig mit uns.
Kurze Übersicht der Fördermöglichkeiten:
- Zinsverbilligte Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Fördermittel der einzelnen Bundesländer
- Bausparförderung und Aktiensparen (Wohnungsbauprämie usw.)
- Leistungen der Pflegeversicherung für Umbaumaßnahmen
- Wohn-Riester (neu)
- Eigenheimförderung (Eigenheimzulage / Baukindergeld)
- verschiedene Bundesfördermittel
Steuervorteile (Abschreibungen usw.) gibt es nur für vermietete Immobilien. Für die selbstgenutzte Immobilie gibt es keinerlei Steuervorteile (abgesehen von der ggf. teilweisen Abschreibung eines Arbeitszimmers). Es gibt allerdings eine kleine Ausnahme für Reparaturen am Haus.
- Finanzamt beteiligt sich an Schönheitsreparaturen u. Instandhaltung
Spezielle Fördermittel im Überblick:
- Ökologische Maßnahmen und Energieeinsparung
- Solaranlagen zur Wärmegewinnung
- Solaranlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik)
